Das GVP-Tarifwerk, das am 01.01.2026 in Kraft tritt, ist der neue einheitliche Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland, der die bisherigen Verträge von iGZ und BAP (welchen wir bis dato angewandt hatten) vollständig ersetzt. Es wurde vom Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) mit der DGB-Tarifgemeinschaft vereinbart und beinhaltet zum Start eine Erhöhung der Entgelte um 2,99 %.
Wichtige Fakten zum GVP-Tarifvertrag 2026:
- Einheitlichkeit: Es ersetzt die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge, wodurch ein einheitliches Fundament für die gesamte Branche entsteht.
- Entgelterhöhungen: Zum 01.01.2026 steigen die Löhne um 2,99 %. Eine weitere Erhöhung um 2,5 % folgt am 01.09.2026.
- Lohnniveau: Die unterste Entgeltgruppe (EG1) steigt ab dem 01.01.2026 auf 14,96 € pro Stunde, was deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
- Struktur: Das Werk besteht aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen.
- Auswirkung: Arbeitsverträge müssen für Neueinstellungen ab 2026 angepasst werden.
Das neue Tarifwerk vereinfacht die Zeitarbeit durch gemeinsame Standards für Mitglieder des GVP.