Was ist und heißt eigentlich Leiharbeit?

Kurze Erklärung!

Leiharbeit, auch bekannt als Zeitarbeit, ist eine Form der Arbeitnehmerüberlassung, bei der ein Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen (Leiharbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen (Entleihunternehmen) für einen bestimmten Zeitraum "ausgeliehen" wird. Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleihunternehmen, arbeitet aber unter der Leitung und Weisung des Entleihunternehmens.

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Leiharbeit:

Vertragsverhältnis:

Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma, die ihn an das Entleihunternehmen überlässt.

Einsatz:

Der Arbeitnehmer arbeitet im Betrieb des Entleihers, unterliegt dessen Weisungen und ist in dessen Arbeitsorganisation eingebunden.

Vergütung:

Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt von der Leiharbeitsfirma, die auch für Sozialversicherungsbeiträge und andere Arbeitgeberpflichten zuständig ist.

Die Leiharbeitsfirma muss einen Tarifpartner anwenden wo Entgeltgruppen klar vorgegeben sind. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 14,53€ pro Stunde und somit höher als der allgemeine Mindestlohn.

Rechte und Pflichten:

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Rechte und Pflichten von Verleihern, Entleihern und Leiharbeitnehmern.

Dauer:

Die Überlassung an ein einzelnes Entleihunternehmen ist zeitlich begrenzt, in der Regel auf maximal 18 Monate.

Gleichstellung:

Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie vergleichbare interne Mitarbeiter im Entleihbetrieb, wobei es tarifvertragliche Ausnahmen geben kann.

Zweck:

Leiharbeit soll Betrieben Flexibilität geben, kurzfristig Personalengpässe zu überbrücken, kann aber auch für Arbeitnehmer eine Möglichkeit sein, verschiedene Branchen und Unternehmen kennenzulernen.